KOMMUNALE FINANZBEIHILFEN

Langfristig Energie und damit auch Kosten einsparen ist oftmals mit einer Reihe von Investitionen verbunden. Sei es die nachträgliche Einbringung einer Dachdämmung, das Ersetzen von einfacher Verglasung durch wärmisolierende Fenster, die Aufrüstung der Heizung durch solarthermische Kollektoren oder die Produktion von erneuerbarem Strom durch Photovoltaikmodule. All diese Maßnahmen kosten Geld, haben jedoch auch etwas anders gemeinsam: Sie helfen nicht nur Energie und CO2 einzusparen, sondern werten Ihre Immobilie auch auf. Damit unseren Bürger/-innen der Schritt für solche Investitionen leichter fällt, hat sich die Gemeindeverwaltung Betzdorf dazu entschlossen, die staatlichen Förderprogramme (www.klima-agence.lu) im Bereich der energieeffizienten Renovierung von Bestandsgebäuden durch ein eigenes Subventionsprogramm zu ergänzen.

Für den Erhalt der kommunalen Förderungen müssen unbedingt die staatlichen Subventionen beantragt und gewährt worden sein.

Begrenzung der kommunalen Förderung. Die Summe aller staatlichen und kommunalen Förderungen kann 70 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Wird der Antrag von einer Person eingereicht, die gleichzeitig eine Teuerungszulage (allocation de vie chère) erhält kann die Deckelung auf Anfrage hin auf 85% der förderfähigen Ausgaben angehoben werden.

Dernière modification le 24.05.2024
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